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Hochschulpolitik

Was ihr unter demokratischen Hochschulwahlen versteht hab ich gefragt!

Unsere Antwort auf Nachrichten, die sich über engagierte Studierende beschweren.

Als Initiative change my HoMe teilten wir im Zuge der laufenden Wahlen an der Hochschule Merseburg im Namen der „Kritischen Studierendenschaft“ eine Wahlempfehlung: Eine Liste mit sechs Personen, die für den StuRa und den FSR SMK kandidieren. Diese Menschen, ihre kritischen Positionen, Ziele und Inhalte, die sie in die Gremien tragen wollen, kennen und unterstützen wir. Drei von ihnen stehen auf den elektronischen Wahlzetteln, drei haben sich nach der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für eine Kandidatur entschieden und stehen daher nicht auf der Liste.

Unserem Wahlkampf – nichts anderes ist es unserer Meinung nach – wurde teilweise harsche Kritik entgegengebracht. Die Vorwürfe lauten: Die Wahlwerbung sei selbstsüchtig, unfairer Wettbewerb, zeuge von Unfähigkeit, sich rechtzeitig zur Wahl aufstellen zu lassen. Personen vorzuschlagen, die nicht auf der Liste stünden, sei unfair denjenigen gegenüber, die die Leistung vollbracht hatten, drei Unterschriften für den Wahlvorschlag zu sammeln. Wir würden damit nur ausdrücken, dass wir alle anderen Kandidat:innen untragbar fänden und schlecht machen wollten.

Über diese Vorwürfe sind wir einigermaßen entsetzt, weshalb wir dazu Stellung beziehen möchten:

Es ist legitim, Personen zu wählen, die nicht auf der Wahlliste stehen

Im §12 unserer Wahlordnung ist das ausdrücklich geregelt:

Mehrheitswahl ohne Bindung findet statt, wenn von einer Wählergruppe nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag [… ] oder die Zahl der Bewerber oder Bewerberinnen […] nicht doppelt so groß ist, wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder.

Der StuRa hat neun Sitze, acht aus der Zweitstimmenwahl, einer aus der Erststimme. Für die Erststimme hatte sich aus dem Fachbereich SMK keine Person vorschlagen lassen, weshalb sich zwei Personen beim Anblick der lückenhaften Wahlliste zur Kandidatur entschlossen.
Für die Zweitstimme müssten 16 Kandidat:innen auf der Liste stehen, um eine angemessene Auswahl zu schaffen. Dann könnte man auch keine eigenen Vorschläge mehr aufschreiben. Mindestens acht Personen müssten auf der Liste stehen um überhaupt eine Auswahl zu stellen, die die volle Besetzung des Gremiums garantieren könnte. Beides war dieses Jahr nicht der Fall, auf der Wahlliste für die Zweitstimme stehen fünf Kandidat:innen.

Es ist also legitim und darüber hinaus enorm sinnvoll, weitere Kandidat:innen vorzuschlagen und bekannt zu machen, um die Gremien mit motivierten Leuten zu besetzen.

Es ist okay, wenn man es nicht rechtzeitig auf die Liste „geschafft“ hat

Die Hochschulwahlen fanden dieses Jahr nicht wie gewohnt Ende des Sommersemesters statt, da sie durch die Änderung des Hochschulgesetzes verschoben werden musste. Gegenüber der Studierendenschaft wurde kein voraussichtlicher Wahlzeitraum kommuniziert bis zum 28.10.2020 als die Wahlausschreibung kommentarlos auf der Website hochgeladen wurde. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge am 11.11.2020 war genau zwei Wochen später. Eine Rundmail des StuRas mit der Info, dass man sich aufstellen lassen kann, folgte am 2.11.2020. Allerdings ohne Erklärung, was beim Ausfüllen des Wahlvorschlags beachtet werden sollte, zum Beispiel dass einen nur Menschen aus dem eigenen Fachbereich vorschlagen können oder dass es einen wichtigen Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme gibt.

Darüber hinaus traten Anfang November die neuen Corona-Maßnahmen in Kraft. Der einmalige Hinweis auf die Wahlausschreibung konnte also zwischen den zahlreichen Corona-Infomails leicht untergehen und in Vergessenheit geraten. Von der Vorgabe, Originalunterschriften einzureichen, wurde auch im Kontext der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht abgerückt, digitale Unterschriften waren nicht zulässig.

Als Person ohne persönlichen Bezug zu den Gremien war es insgesamt also unwahrscheinlich und zumindest erschwert, rechtzeitig von der Wahlausschreibung mitzubekommen, sich für eine Kandidatur zu entscheiden und diese dann auch regelkonform und fristgerecht einzureichen.

Es ist weder „selbstsüchtig“ noch „unfair“ sich vorzustellen und Wahlwerbung zu machen

Bei einem Verhältnis von 5 Wahlvorschlägen zu 8 Stimmen ist es als auf der Wahlliste stehende Kandidat:in sehr wahrscheinlich gewählt zu werden. Daran ändert sich nichts, wenn drei weitere Kandidat:innen im Nachhinein vorgeschlagen werden, denn fünf plus drei macht … acht.

Aus den Wahlvorschlägen gehen lediglich Name und Fachbereich der Kandidat:innen hervor. Wir persönlich würden gerne mehr über die Personen, ihre Ziele und ihre Motivation erfahren, bevor wir sie für ein Jahr in die studentischen Vertretungen unserer Hochschule wählen. Das Rektorat hatte am 01.12. auch zu einer Online-Vorstellungsrunde der Kandidat:innen auf Big Blue Button eingeladen, damit sich Wählende ein Bild von ihnen machen konnten. Das fanden wir richtig cool!
Mit unserer Aktion haben wir niemandem die Möglichkeit genommen, stattdessen oder zusätzlich andere Kandidat:innen zu wählen. Wir haben nicht von der Wahl anderer Kandidat:innen abgeraten oder in irgendeiner Weise gegen sie gehandelt. Alle haben jederzeit die Möglichkeit, ebenfalls für sich Werbung zu machen.

Es geht hier um Inhalte und die Wahl an sich

Wir würden uns über einen StuRa freuen, der unsere Interessen vertritt und mit dem wir zusammenarbeiten können. Das steht und fällt natürlich mit den Leuten, die im Gremium vertreten sind. In der Vergangenheit haben wir manchmal Kritik an unserem StuRa formuliert, allerdings immer sachliche und nie personenbezogen. Als Vertreter:in eines Gremiums sollte man mit Kritik an dessen Arbeitsweise umgehen können und sie nicht als Angriff auf die eigene Person verstehen.

Wir als Initiative change my HoMe wünschen uns eine aktive Hochschulpolitik, eine kritische Studierendenschaft und eine hohe Wahlbeteiligung. Von manchen Kandidat:innen wissen wir, dass sie diesen Wunsch teilen und haben sie deshalb empfohlen. Ob und wen ihr wählt, bleibt euch selbst überlassen.